Nachschulungskurs:
Führerschein-Neulinge, die in der 2-jährigen Probezeit auffällig geworden sind, müssen, wenn sie vom Landratsamt
benachrichtigt werden, einen Nachschulungskurs besuchen. Dieser setzt sich zusammen aus 4 theoretischen Sitzungen
á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt. Sollte dieser Kurs nicht absolviert werden, wird vom Landratsamt der
Führerschein eingezogen.